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16.01.2023

JETZT NEU das GEBAS-Wiki zum Thema Mehrwegpflicht

 

Seit 01.01.2023 gilt die Mehrwegpflicht: Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern sind gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 VerpackG verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten.

Wir haben für Sie mit Experten aus der Branche gesprochen und werden in den nächsten Wochen die gängigsten Fragen und Begrifflichkeiten, die mit dem Thema Mehrwegpflicht aufkommen, beantworten und einfach und verständlich für Sie erklären.*

Die wichtigsten Begriffe zur Mehrwegpflicht einfach erklärt

Das Hauptziel unseres GEBAS-Wikis ist es, Schritt für Schritt ein Wissensmanagement aufzubauen, an dem Sie sich im Dschungel der Fachbegriffe zurechtfinden können. Fast jeder kennt Wikipedia. Das Lexikon ist mittlerweile das Online-Nachschlagewerk schlechthin.

Begrifflichkeiten, die im Zusammenhang mit den Mehrwegbechern aufkommen, sind die Kriterien, die sie bestenfalls erfüllen sollen. Zu den Kriterien gehören:

  • Lebensmittelsicher = Um als lebensmittelsicher zu gelten muss ein Produkt alle Richtlinien, Maßnahmen und Konzepte erfüllen, die sicherstellen, dass ein Lebensmittel für den Endverbraucher zum Verzehr geeignet ist. Die Richtlinien sorgen dafür, dass von den Lebensmitteln und Produkten keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen.
  • Bruchfest = die Produkte dürfen nicht leicht zerbrechlich sein.
  • Spülmaschinenfest = Damit ein Produkt als spülmaschinenfest betitelt werden kann, muss das jeweilige Produkt in einem bestimmten Stadium des Produktionsprozesses so behandelt werden, dass es nicht durch hohe Temperaturen des Geschirrspülers oder durch Geschirrspülmittel beeinträchtigt oder beschädigt werden kann.
  • 100% Recyclebar = Sofern die Produkte richtig entsorgt werden, beispielsweise über die Gelbe- bzw. Wertstoff-Tonne, dann kann der Kunststoff eingeschmolzen und zu neuen Produkten verwandelt werden. Wiederverwendbar = Wiederverwendbarkeit auf engl. „Reusability“ steht für Produkte, die mehrfach (min. 400-mal) für den gleichen Zweck, für den sie ursprünglich entwickelt wurden, verwendet werden können.
  • Hergestellt aus biologisch nachhaltigen Rohstoffen = “Biologisch” ist ein Rohstoff dann, wenn im Anbau der Rohstoffe weder synthetische Pharmazeutika noch Hormone oder synthetische Chemikalien eingesetzt werden. Nachhaltige Rohstoffe sowie nachwachsende Rohstoffe sind organische Rohstoffe mit land- und forstwirtschaftlicher Herkunft. Nachhaltige Rohstoffe werden oftmals zielgerichtet kultiviert und zur Energiegewinnung genutzt oder werden zur stofflichen Nutzung verwendet.

Gibt es noch weitere Begriffe, bei denen immer wieder große Fragezeichen bei Ihnen auftauchen und die Sie gerne verständlich erklärt haben möchten?

Lassen Sie es uns gerne wissen.

Lesen Sie auch unseren Mehrweg Wiki-Artikel Teil 2. 

Mehr zum Thema Mehrwegpflicht: 

Beitrag zu den gesetzlichen Vorgaben

Beitrag zum Reciclo®-Mehrweggeschirr

* Alle Angaben ohne Gewähr

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Bild: GEBAS mit freundlicher Genehmigung von Elasto