
Die Mehrwegangebotspflicht ist da!
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die im Verpackungsgesetz verankerte vorgegebene Mehrwegangebotspflicht. Lebensmittelanbieter, die Getränke und Essen ToGo anbieten, sind verpflichtet, alternativ zu einer möglichen Einwegkunststoffverpackung oder -getränkebechern, auch Mehrwegbehältnisse anzubieten. Die BioCupPap®-Serie auf Papierbasis ist für Eisbecher die Alternative zum Mehrweggeschirr. Im zweiten Teil unserer Mehrweg-Serie erfahren Sie Aktuelles zum Stand der Dinge.
Im ersten Teil unserer Serie informierten wir Sie über die verschiedenen Mehrweg-Systeme, die derzeit in Deutschland auf dem Markt sind. Neben diesen oder einem eigenen Mehrweg-Geschirrangebot, sind aktuell BioCupPap®-Becher für Eis-ToGo eine mögliche Alternative. Die Eisbecher kommen ganz ohne Plastik und Innenbeschichtung aus und sind von der Mehrwegangebotspflicht nicht berührt. Neben verschiedenen Bechergrößen beinhaltet die BioCupPap®-Serie auch ein Angebot an Kaffeebechern und passenden Deckeln.
Verpackungsgesetz nicht klar geregelt
Unter dem Dach des Lebensmittelverbands Deutschland (LMVD) beschäftigen sich Unternehmen und Verbände der Lebensmittelwirtschaft mit der Umsetzung des Gesetzes und dem Stand der aktuellen Diskussion zu dessen Auslegung. Die hier vorherrschende Meinung: Das Verpackungsgesetz ist nicht in allen Formulierungen ausreichend klar geregelt. Die Mehrwegangebotspflicht bringt die Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck, wirft jedoch für die Anwender nach wie vor Auslegungsfragen auf. Auf der Webseite des Lebensmittelverbands finden sich aktuelle Hinweise zur Umsetzung.
Alternativ möglich: Eisbecher aus Papier
Zur Auslegung der SUPD findet sich hier unter anderem diese Aussage zum Material von ToGo-Bechern und -Geschirr: „Die europäische Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD) und deren nationale Umsetzungsmaßnahmen zielen auf die Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffprodukten und Vermeidung von Umweltvermüllung. In diesem Sinne sind ausschließlich kunststoffbasierte und kunststoffhaltige Produkte geregelt, auch aus „Bio-Kunststoffen“ nach den Definitionen der SUPD. Lebensmittelgeeignete Nicht-Kunststoffmaterialien zum Beispiel aus Papier, Aluminium oder Naturmaterialien sind als Einwegverpackungen für Take-Away-Lebensmittel grundsätzlich möglich und unbenommen. Sie können in der Praxis die Alternative zu Einwegkunststoffen sein und werden von der Mehrwegangebotspflicht nicht berührt, ungeachtet der ökologischen Fragen.“ Die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e.V. – PRO-S-PACK hat dazu folgendes Statement: „Es müssen für sämtliche Einweggetränkebecher Mehrwegalternativen vorgehalten werden, unabhängig, aus welchem Material sie sind. Hier geht die deutsche Regelung tatsächlich weiter als die SUPD.“.
BioCupPap®: Die Alternative für Eisdielen
BioCupPap®-Eisbecher sind nach Aussage von PRO-S-PACK somit eine echte eine Alternative und nicht von der Mehrwegangebotspflicht berührt. In der BioCupPap®-Serie finden Sie ein umfangreiches Angebot an Bechern in verschiedenen Größen.
Die Serie beinhaltet neben Eisbechern auch Becher und Deckel für Kaffee- und Softdrinks. Alle sind aus Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gefertigt und zu 100 % recyclebar. Sie kommen ganz ohne Plastik und Innenbeschichtung aus. Heißen und kalten Flüssigkeiten halten sie aufgrund ihres raffinierten Produktionsprozesses, bei dem das Papier stark verdichtet wird, lange Stand. Nach dem Genuss werden die Getränke- oder Eisbecher ganz einfach im Altpapier entsorgt. Denn da gehören sie hin. Das BioCupPap®-Angebot ist mit Standardmotiv oder personalisierter Bedruckung zu haben. Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern per Mail: info@gebas24.de oder telefonisch: +49 2271 5688-0.
Unser Fazit: Aktuell sind Sie mit BioCupPap®-Eisbechern auf der sicheren Seite und kommen ohne ein Mehrwegsystem aus.
Über den aktuellen Stand und die Umsetzung des Mehrweg-Gesetztes halten wir Sie in den EIS NEWS auf dem Laufenden und informieren hier immer über neue Produktangebote zur korrekten Umsetzung der Mehrwegpflicht.
Hier informieren wir über das neue Reciclo®-Mehrweggeschirr – u.a. mit vier verschiedenen Eisbechern im Programm. Außerdem erklären wir im ersten Teil des GEBAS Mehrweg-Wiki die wichtigsten Begriffe, die Ihnen im Rahmen der Mehrwegpflicht immer wieder begegnen werden.
Bild: GEBAS