GEBAS Service

09.02.2023

Das GEBAS-Wiki zum Thema Mehrwegpflicht Teil 2

Im ersten Teil unseres Mehrweg-Wiki haben wir uns den Kriterien gewidmet, die Mehrwegbecher erfüllen sollten. Im zweiten Teil ergänzen wir weitere Kriterien:

  •  Food Safe = Produkte sind für den menschlichen Verzehr sicher und frei von Gefahren, die die Gesundheit des Verbrauchers gefährden könnten. 
  • BRCGS – Food Safety, Packaging, Storage and Distribution = Diese Richtlinie gewährleistet die Qualität und Sicherheit der Produkte während ihrer Lagerung und Verteilung in der gesamten Lieferkette.
  • Mehrweg geeignet = Mehrweggeeignet ist ein Produkt dann, wenn das Packmittel mehrmals verwendet werden kann, ohne qualitativ an Wert zu verlieren.
  • Compliant Reach = Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung für Kunststoff verarbeitende Betriebe. REACH steht dabei für die Begriffe: (engl.) Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, auf Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Gibt es noch weitere Begriffe, bei denen immer wieder große Fragezeichen bei Ihnen auftauchen und die Sie gerne verständlich erklärt haben möchten?

Lassen Sie es uns gerne wissen.

Im nächsten Wiki-Artikel werden wir die Begriffe Bisphenol-A (BPA), Melamin, Phthalat und Formaldehyd erklären.

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Bild: Gebas