GEBAS Premieren

28.03.2023

Das GEBAS-Wiki zum Thema Mehrwegpflicht Teil 3

Im ersten und zweiten Teil unseres Mehrweg-Wiki haben wir uns den Kriterien gewidmet, die Mehrwegbecher erfüllen sollten. Im dritten Teil werden die Stoffe behandelt, die die Mehrwegbecher bestenfalls nicht enthalten dürfen.

  • Bisphenol-A (BPA) frei = Bisphenol A ist ein Weichmacher in Kunststoffen und Harzen. Ein BPA-freies Produkt darf also kein Bisphenol enthalten. Produkte sind für den menschlichen Verzehr sicher und frei von Gefahren, die die Gesundheit des Verbrauchers gefährden könnten. 
  • Melaminfrei = Melamin ist ein weißes, geruchs- und geschmackloses Pulver und wird industriell aus Harnstoff gewonnen, der bei der Verbrennung von Erdgas entsteht. Melamin wird zu Kunstharzen verarbeitet und mit Formaldehyd vermischt. Das gewonnene Melaminharz wird dann verarbeitet. Doch Produkte mit Melamin können giftige Stoffe ab einer Temperatur von 70 Grad freisetzen, denen eine gesundheitsschädliche Wirkung nachgewiesen wurde. Formaldehyd ist haut- und schleimhautreizend und kann nach dem Einatmen das Krebsrisiko im Nasen-Rachen-Raum fördern. Zudem ist es als Auslöser für Allergien bekannt. In melaminfreien Produkten dürfen demnach keine dieser Stoffe nachgewiesen werden.
  • Phthalatfrei = Phthalate werden oft als Weichmacher für Kunststoffe eingesetzt und haben mit chemischen Verbindungen eine gesundheitsschädliche Wirkung. Phthalatfreie Produkte müssen demnach frei von Weichmachern sein.
  • Formaldehydfrei = Formaldehyd wird oft im Zusammenhang mit Melamin zu Kunstharzen verarbeitet. Formaldehyd ist krebserregend und ein Auslöser für Allergien. Formaldehydfreie Produkte dürfen demnach diesen Stoff nicht enthalten.

Gibt es noch weitere Begriffe, bei denen immer wieder große Fragezeichen bei Ihnen auftauchen und die Sie gerne verständlich erklärt haben möchten?

Lassen Sie es uns gerne wissen.

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Bild: Gebas