GEBAS Tipp

20.03.2022

LUCID: Ein Muss für Eisdielen und Gastronomie

Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, zu vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden, muss sich vor dem Inverkehrbringen darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Beteiligung an einem dualen Entsorgungssystem, wie z.B. dem grünen Punkt, ist verbindlich. Für Eisdielen und die Gastronomie gilt eine besondere Regelung. Als sogenannte Letztvertreiber, die Serviceverpackungen mit Ware befüllen, sind auch sie verpflichtet sich mit einer Gebührenzahlung am Entsorgungssystem zu beteiligen. Und hier kommt Verpackungsregister LUCID ins Spiel. 

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller oder Inverkehrbringer dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. 

Unter diese Regel fallen auch sogenannte Serviceverpackungen – also Eisbecher, Coffee-to-go-Becher, Außerhaus-Verpackungen, Schalen für Pommes Frites, Burger-Verpackungen, Brötchentüten, Fleischerpapier oder Tüten für Obst und Gemüse. Eisdielen, die Gastronomie und Läden als Inverkehrbringer von Verpackungen, die vor Ort im Laden befüllt und an Endverbraucher abgegeben werden, sind in der Pflicht sich am dualen System zu beteiligen.

LUCID Verpackungsregister

Alle Vertreiber von Serviceverpackungen müssen sich im Verpackungsregister registrieren und Lizenzgebühren bezahlen. 

Ausnahmeregel möglich

Für Sie als Letztvertreiber ist es möglich, Verpackungen bereits mit einer lizensierten Systembeteiligung zu kaufen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Großhändler diese Serviceverpackungen schon angemeldet und lizensiert hat. Sie können sogar verlangen, dass sich Großhändler oder Produzenten als Vorvertreiber im Rahmen der von ihm gelieferten unbefüllten Serviceverpackungen an einem dualen System beteiligen. Damit geht die Registrierungspflicht bei LUCID auf die Vorvertreiber über und für Sie entfallen die Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten. Sie sollten in diesem Fall sicherstellen, dass Ihr Großhändler diese Pflichten auch tatsächlich vollständig übernommen hat – am besten per Beleg z. B. auf Ihrer Rechnung, dem Lieferschein oder über eine entsprechende vertragliche Vereinbarung. Übrigens: Der Vorvertreiber – also z. B. Ihr Großhändler – ist zur Abgabe so einer Bestätigung nach dem VerpackG verpflichtet. 

Nicht mitmachen, nicht empfehlenswert

LUCID ist als öffentliches Register zugänglich für jedermann. Durch die Registrierungspflicht und die Beteiligung an einem Entsorgungssystem mit den entsprechenden finanziellen Beiträgen wird die getrennte Sammlung und anschließende Verwertung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes ermöglicht. Wenn eine systembeteiligungspflichtige Verpackung nicht bei diesem System angemeldet ist, darf sie nicht verkauft werden. Dieses Vertriebsverbot trifft sowohl den Hersteller, jeden nachfolgenden Händler und die Inverkehrbringer von Serviceverpackungen. 

Verpackungsregister LUCID

Da das Register öffentlich einsehbar ist, können Verbraucher, Händler oder Wettbewerber schnell erkennen, ob ein Produkt lizensiert wurde und in Deutschland auch verkauft oder inverkehrgebracht werden darf. Bei einer Nicht-Registrierung und Nicht-Beteiligung am Entsorgungssystem wird ein bis zu 6-stelliges Bußgeld fällig. Es ist also in jedem Fall ratsam hier aktiv zu werden. Die Registrierung bei LUCID funktioniert recht einfach und kann elektronisch per Computer, Tablet oder am Mobiltelefon unter www.verpackungsregister.org durchgeführt werden. 

GEBAS unterstützt 

Wir unterstützen unsere Großhandelskunden bei der Lizensierung von Verpackungen. Rufen Sie uns gern an – Telefon +49 2271 5688-0 – oder kontaktieren Sie uns per Mail an info@gebas24.de. Wir helfen hier gern weiter. 

Vertiefende Informationen zum Verpackungsgesetz und der Registrierungspflicht bei LUCID finden Sie in diesem praktischen How-To-Guide

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Bilder:
Becher und Tüte: Mart Production auf pexels.com
Kaffeebecher: Honey Fangs auf unsplash.com
Eisbecher: klickblick auf pixabay.de

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Autor

Caroline Zöller

Eisliebhaberin und schon aus reinem Eigennutz immer an den neuesten Trends und Entwicklungen in Sachen Eis, Kulinarik und Gastronomie interessiert. Dazu sind Kommunikation, Marketing und die perfekte Kundenansprache ihr Steckenpferd. Sie ist presserechtlich verantwortlich für den Inhalt (V.i.S.d.P.)