GEBAS Premieren

29.06.2026

PPWR

Die am 12.8.26 in Kraft tretenden Veränderungen, die aus der EU-Verpackungsverordnung PPWR (2025/40) resultieren und im Verpackungs-Durchführungsgesetz (VerpackDG) implementiert werden, haben einige Auswirkungen auf die Verkäufer von Verkaufs- und Serviceverpackungen.

Im Folgenden finden Sie wesentliche Neuerungen stark vereinfacht aufgeführt:

Die Inverkehrbringer von Verkaufs- und Serviceverpackungen in Deutschland werden (auch wenn Sie keine Produzenten sind) als „Erzeuger“ bezeichnet. Der Begriff „Erzeuger“ beinhaltet viele Pflichten wie Konformitäten und insbesondere das Abführen von Lizenzentgelten.

Konkret bedeutet dies, dass ab dem 12.08.2026 bei allen in Frage kommenden Verkaufs- und Serviceverpackungen neben dem reinen Produktpreis mittels Zusatzpositionen die gesetzlichen DSD- und EWK-Gebühren aufgeführt werden.

So werden nun auch die Service-Verpackungen (die z.B. in Form eines Eisbechers erst im Eiscafé befüllt werden) in die Verantwortung des Erzeugers gegeben. Ab 12.08.2026 werden unsere Druckartikel wie unsere Standardware behandelt.

Nur eine Ausnahme sowohl für Verkaufs- als auch für Serviceverpackungen ist gesetzlich vorgesehen:

  • Bei Markenartikeln (Eigenmarke, Handelsmarke, private Label, Druckartikel) ist der Markeninhaber verantwortlich. Hier ist es offiziell rechtlich nicht mehr zulässig, die entsprechenden Verantwortlichkeiten an den Vorlieferanten zu delegieren.

Davon ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro. In diesen Fällen kann die Verantwortlichkeit weiterhin beim ersten Inverkehrbringer liegen.

Für weitergehende detailliertere Informationen verweisen wir auf folgende Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500040

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/gesetz-zur-anpassung-des-verpackungsrechts-und-anderer-rechtsbereiche-an-die-verordnung-eu-2025-40

Bitte beachten Sie außerdem, dass erforderliche neue Konformitätsnachweise aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erst ab dem 12.08.2026 ausgestellt werden können. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen und kann aufgrund der hohen Nachfrage einige Zeit in Anspruch nehmen

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Bild von JulitaPasja1000 auf Pixabay