PPWR
Die PPWR ist die neue EU-Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen, die ab dem 12. August 2026 gilt und darauf abzielt, alle Verpackungen recycelbar, sicherer und mit den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Einklang zu bringen.
Überblick
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), offiziell Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungsabfälle (94/62/EG) und legt verbindliche Regeln für alle auf dem EU-Markt gebrachten Verpackungen, einschließlich importierter Waren, fest Die Europäische Kommission+1. Ihre Hauptziele sind:
- Stellen Sie sicher, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar sind.
- Minimieren Sie unnötige Verpackungen und den leeren Platz.
- Führen Sie Zielvorgaben für den Recyclinggehalt für Kunststoffverpackungen ein (30–65 % bis 2030, Erhöhung bis 2040).
- Einschränken Sie schädliche Substanzen, einschließlich PFAS, in Lebensmittelkontaktverpackungen.
- Fördern Sie Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme für bestimmte Verpackungsarten.
- Einheitliche Kennzeichnungs- und Recyclinginformationen in der gesamten EU
Text noch Beispielhaft!! 29.06.2026
Bild von JulitaPasja1000 auf Pixabay















