
Einwegmasken als Serviceartikel
In allen Bundesländern gilt als Maßnahme zur Eindämmung von COVID-19 die gesetzliche Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel – bei Verkäufern, wie bei Kunden. Auf beiden Seiten der Eistheke prägen die Masken jetzt das Straßenbild.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. In Supermärkten und an Servicetheken tragen die Verkäufer schon seit einigen Wochen Maske. Hier gehört der Kundenschutz bereits zum guten Ton. Jetzt sind auch die Menschen, die einkaufen, dazu verpflichtet ihn zu tragen.
Dieses Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die verschiedene Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen und deren jeweilige Schutzfunktion. Dazu wird das An- und Ausziehen und die Pflege sogenannter Community-Masks aus Stoff erklärt.
Auch beim Eisverkauf ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bekleidung Pflicht. Eine hygienische Einweg-Maske kann dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen weiterzugeben. Denn Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, können durch so eine Gesichts-Bedeckung gebremst werden.
Der zertifizierte Einweg-Mundschutz aus dem GEBAS-Sortiment ist aus weichem hautverträglichem Material gefertigt, das angenehmen Tragekomfort garantiert. Die Masken sind sehr dünn und für den einmaligen, kurzfristigen Gebrauch geeignet. Bitte beachten: Bei dieser Mund-Nasen-Bedeckung handelt sich nicht um medizinische Masken für den Einsatz in Krankenhäusern und der medizinischen Versorgung. Die Einwegmaske ist kompostierbar und kann nach dem einmaligen Tragen im Abfalleimer entsorgt werden.
Tipp: Masken jeglicher Art sind momentan heiß begehrt. Ein Einweg-Mundschutz eignet sich auch als freundliche Zugabe an die Kunden beim Eiskauf.
Bild: geralt auf pixabay